Stand: April 2012
Die beiden WAK werden sich in den kommenden Monaten intensiv mit der Zukunft der Schweizer Landwirtschaft auseinandersetzen: Mit der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17), bestehend aus Änderungen des Landwirtschaftsgesetzes und eines Zahlungsrahmenbeschlusses, will der Bundesrat die Innovation in der Land- und Ernährungswirtschaft stärker unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter fördern. Kernelement der AP 14-17 ist das weiterentwickelte Direktzahlungssystem. Damit wird die Wirksamkeit und Effizienz der eingesetzten Mittel verbessert. Zur finanziellen Unterstützung der Landwirtschaft sind für die Periode 2014 bis 2017 insgesamt 13,670 Milliarden Franken vorgesehen.
Die WAK-N wird am 22. Mai 2012 eine Anhörung mit den interessierten Kreisen zur Vorlage des Bundesrates durchführen und nach der Sommersession deren Beratung aufnehmen.
12.020 Alkoholgesetz. Totalrevision
Der Bundesrat hat am 25. Januar 2012 die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet. Er unterbreitet den Eidgenössischen Räten zwei Gesetzesentwürfe: das Spirituosensteuergesetz und das Alkoholhandelsgesetz. Parallel zur Liberalisierung des Ethanol- und Spirituosenmarkts wird der Schutz der Jugend verstärkt und ein «Nachtregime» für den Alkoholverkauf eingeführt. Die heutige Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) wird in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) integriert und für die Umsetzung der beiden neuen Gesetze zuständig sein. Die WAK-S wird die Vorlage voraussichtlich im dritten Quartal 2012 behandeln.
12.028 Kartellgesetz. Änderung
Durch diese Revision sollen die Wettbewerbsentscheide rechtsstaatlich besser verankert und besonders schädliche Formen von Kartellabreden verboten werden. Zudem sollen Fusionen untersagt oder mit Auflagen und Bedingungen belegt werden können, wenn sie zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führen, die nicht durch Effizienzgewinne kompensiert wird. Ziel der KG-Revision ist die Beschleunigung und Verbesserung der Verfahren, was den Wettbewerb in der Schweiz intensivieren und den Wirtschaftsstandort langfristig stärken soll.
11.044 Steueramtshilfegesetz
Das Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz, StAG) enthält die verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum Vollzug der Amtshilfe nach den Doppelbesteuerungsabkommen und nach anderen internationalen Abkommen, die einen auf Steuersachen bezogenen Informationsaustausch vorsehen. Mit Inkrafttreten des StAG wird die seit dem 1. Oktober 2010 geltende Verordnung vom 1. September 2010 über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen aufgehoben.
Die WAK-N hat an ihrer Sitzung vom 7. und 8. November den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf des StAG fertig beraten. Der Nationalrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Frühjahrssession traktandieren.
11.043 – Besteuerung nach dem Aufwand. Bundesgesetz
Sowohl das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) wie auch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) sehen vor, dass ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz haben, aber hier nicht erwerbstätig sind, auf der Grundlage ihres (Lebens-)Aufwands besteuert werden können. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art der Einkommens- und Vermögensbemessung.
Die Besteuerung nach dem Aufwand ist ein standortpolitisches Instrument mit volkswirtschaftlicher Bedeutung und langer Tradition. Der Bundesrat will dieses Institut verbessern, um dessen Akzeptanz zu stärken. Gezielte Anpassungen sollen sicherstellen, dass sowohl Standorts- als auch Gerechtigkeitsüberlegungen Rechnung getragen wird. Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit erhöht und das Steuerrecht von Bund und Kantonen weiter gehend harmonisiert werden.
Die WAK- N wird das Geschäft voraussichtlich im ersten Quartal 2012 beraten.
11.047 - Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer. Änderung (Belebung des schweizerischen Kapitalmarktes
Die beantragte Änderung des Bundesgesetzes vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer (VStG; SR 642.21) beinhaltet den Übergang vom Schuldner zum Zahlstellenprinzip bei Zinsen auf Obligationen und Geldmarktpapieren. Der Bundesrat will damit einen Beitrag zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors leisten, den Schweizer Kapitalmarkt beleben und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer stärken.
Die Vorlage geht über das Regulierungsziel der TBTF-Vorlage hinaus, indem sie zusätzlich mit der anvisierten Belebung des Schweizer Kapitalmarktes ein Standortziel und mit der Stärkung des Sicherungszwecks der Verrechnungssteuer ein Steuergerechtigkeitsziel verfolgt. Der Übergang vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip erlaubt es, alle drei Ziele zu erreichen
Es wurden in der WAK-N Anhörungen zum Thema durchgeführt. Die WAK- N wird das Geschäft voraussichtlich im ersten Quartal 2012 weiterberaten.
11.057 – Versicherungsvertragsgesetz. Totalrevision
Das über hundertjährige Versicherungsvertragsgesetz genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Einige vordringliche Änderungen wurden bereits mit einer Teilrevision im Jahr 2006 vorgenommen. Mit der Totalrevision soll das Versicherungsvertragsrecht nun umfassend an die veränderten Gegebenheiten und an die Bedürfnisse nach einem vernünftigen und realisierbaren Versicherungsschutz angepasst werden.