Vor 40 Jahren, am 7. Februar 1971, stimmten 65.7% der Schweizer
Stimmberechtigten für die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen.
In einer ersten Abstimmung vom 1. Februar 1959 wurde die Vorlage noch massiv verworfen. Alle anderen europäischen Länder (ausser das diktatorisch regierte Portugal und die kleinen Fürstentümer Monaco und Liechtenstein) hatten die politische Gleichberechtigung bereits nach dem Ende des zweiten Weltkrieges eingeführt. In der Schweiz hingegen waren gemäss der Bundesverfassung von 1874 nur männliche Schweizer zu den politischen Rechten zugelassen. Der Versuch, das Frauenstimmrecht auf dem Wege einer zeitgemässen Interpretation des Begriffes "Schweizer" (Bundesverfassung, Art. 4 und Art. 74) einzuführen, wurde vom Bundesgericht und von der Lehre abgelehnt. Damit blieb als einzig gangbarer Weg die Revision des Artikels 74 der Bundesverfassung.
Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung 1848-2000
- Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF)
Verhandlungen in den Räten / Historische Abstimmungsresultate
Frauen im Parlament
Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS)
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