Gemäss Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung über parlamentarische Delegationen (VpDel) (SR 171.117) setzt sich die ständige Delegation in der parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) aus drei Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates zusammen. Als Ersatzmitglieder werden drei Mitglieder des Nationalrates und zwei Mitglieder des Ständerates bestimmt. Die Delegation besteht ausschliesslich aus Parlamentarierinnen und Parlamentariern französischer Sprache.
Die Delegation ist auf zehn Mitglieder erweitert worden, damit alle politischen Kräfte der französischsprachigen Schweiz vertreten sind und eine Schweizer Beteiligung an allen Aktivitäten der APF gewährleistet werden kann. Angesichts dessen, dass die Sitzungen häufig relativ kurzfristig anberaumt werden und die Anmeldefristen und Vorbereitungszeiten oft recht eng sind, ist eine Delegation dieser Grösse durchaus angebracht.
Verteilschlüssel für die Kommissions- und Delegationssitze auf die Fraktionen in der 48. Legislaturperiode