Gemäss Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung über parlamentarische Delegationen (VpDel) (
SR 171.117) setzt sich die Delegation für die Beziehungen zum Bundestag aus drei Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates zusammen. Als Ersatzmitglieder werden drei Mitglieder des Nationalrates und zwei Mitglieder des Ständerates bestimmt.