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Subkommissionen und Arbeitsgruppen
Die GPKS sind unterteilt in ständige Subkommissionen mit den sieben eidgenössischen Departementen, der Bundeskanzlei und den eidgenössischen Gerichten als Sachbereichen. Im Allgemeinen führen die Subkommissionen im Auftrag der GPK die eigentliche Untersuchungstätigkeit (z.B. Anhörungen) aus und erstatten darauf der beschlussfassenden Plenarkommission Bericht. Es ist in der Regel Sache der Plenarkommissionen, die an die Behörden gerichteten Berichte und Empfehlungen zu verabschieden. Zuweilen werden Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Prüfung eines bestimmten Gegenstandes gebildet.
Geschäftsprüfungsdelegation
Die GPK wählen aus ihrer Mitte sechs Mitglieder in die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Diese hat den Auftrag, die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste näher zu prüfen (Art. 53 ParlG). Hierzu stehen ihr weitgehende Informationsrechte zu. Sie ist befugt, nach Anhörung des Bundesrates bei Behörden des Bundes und der Kantone sowie bei Privatpersonen die erforderlichen Akten einzuholen. Ebenso steht ihr das Recht zu, ungeachtet des Amts- oder des militärischen Geheimnisses Bundesbeamte und Privatpersonen als Auskunftspersonen oder Zeugen einzuvernehmen (Art. 154-155 ParlG).
Die wichtigsten Geschäfte
Publikationen und Grundlagenpapiere
Kontakt
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Sekretariat der Geschäftsprüfungskommissionen
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CH - 3003 Bern
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