Stand: Oktober 2009
Krankenversicherung
In der Wintersession 2003 scheiterte die 2. Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes im Nationalrat. Ab 2004 lancierte der Bundesrat eine Reihe neuer Revisionsvorhaben: Ein erstes Paket mit vier Teilbotschaften (04.031, Gesamtstrategie; 04.032, Vertragsfreiheit; 04.033 Prämienverbilligung; 04.034 Kostenbeteiligung) verabschiedete er im Mai 2004, ein zweites Paket (04.061, Spitalfinanzierung; 04.062, Managed Care) im September 2004. Am 16. Februar 2005 folgte die Botschaft zur Pflegefinanzierung (05.025 s) . Die verschiedenen Vorlagen wurden in der Folge in unterschiedlichem Tempo behandelt, was die Übersicht über den Stand der Beratungen zeitweise erschwerte.
Eine erste Vorlage (04.031sn) – die Einführung einer Versichertenkarte und die Verlängerung der rechtlichen Grundlage für den Risikoausgleich, die Pflegetarife und die Verlängerung des Bundesgesetzes über die kantonalen Beiträge für die innerkantonale stationäre Behandlung – wurde in der Herbstsession 2004 von beiden Räten verabschiedet.
In der Frühjahrssession 2005 beschlossen die beiden Räte ein neues Modell für die Prämienverbilligungen (04.033s), welches Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung zusätzlich entlastet. Das Gesetz ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten.
Die neue Spitalfinanzierung (04.061s) und der neue Risikoausgleich , der im Rahmen derselben Vorlage ausgearbeitet wurde, wurden von den Räten in der Wintersession 2007 angenommen, die Pflegefinanzierung (05.025) in der Sommersession 2008.
Der Ständerat hat den Änderungen bei der Kostenbeteiligung (04.034) in der Herbstsession 2004 und der „Managed-Care-Vorlage (04.062) in der Wintersession 2006 zugestimmt. Das Eintreten auf die Vorlage „Einführung der Vertragsfreiheit“ (04.032) dagegen wurde im Ständerat in der Wintersession 2008 abgelehnt. Die SGK-NR beschloss bereits im Sommer 2004, diese drei Vorlagen gemeinsam zu beraten. Sie befinden sich zur Zeit in einer Subkommission, wo im Vordergrund die Förderung von integrierten Ärztenetzwerken diskutiert wird.
Angesichts der angekündigten massiven Prämienerhöhungen beantragte der Bundesrat mit Botschaft vom 29. Mai 2009 auf drei Jahre befristete dringliche Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung (09.053) vor. Die Kommission schlug zusätzliche Massnahmen vor, beantragte jedoch die Streichung der so genannten „Praxisgebühr“ sowie der vom Bundesrat vorgeschlagenen zusätzlichen 200 Millionen Franken für die Prämienverbilligung. Der Nationalrat nahm die Vorlage in der Herbstsession 2009 an. Sie wird jetzt von der SGK-SR vorberaten und soll in der Wintersession 2009 in die Schlussabstimmung kommen.
Geschätzte 150'000 Versicherte sind von einer Leistungssistierung der sozialen Krankenversicherung betroffen, da sie ihre Prämien trotz Mahnung nicht bezahlen (können). Gestützt auf einen unter der Federführung des EDI zustande gekommenen Kompromisses zwischen Kantonen und Versicherern beschloss die SGK-NR eine Kommissionsinitiative (09.425 n), um die Verfahren und die Aufteilung der geschuldeten Beiträge zwischen Kantonen und Versicherern im Artikel 64a KVG neu zu regeln und künftig auf eine Leistungssistierung zu verzichten. Demgemäss sollen die Kantone künftig 85 Prozent der von den Versicherten geschuldeten Beträge übernehmen, für welche ein Verlustschein vorliegt. Mit einer Änderung von Artikel 65 KVG müssen künftig alle Kantone die Prämienverbilligungen direkt an die Versicherer zahlen. Der Nationalrat nahm die Vorlage in der Herbstsession 2009 mit kleinen Änderungen an. Das Geschäft befindet sich jetzt in der SGK-SR und soll nach Möglichkeit in der Wintersession 2009 fertig beraten werden.
AHV
Im 2. Quartal 2006 nahm die SGK-NR die Beratungen über die 11. AHV-Revision (05.093 / 05.094 n) auf, mit der der Bundesrat das gleiche Rentenalter für Männer und Frauen (65) beantragt, eine Erleichterung für den Vorbezug der Altersrente (verbunden mit einer versicherungstechnischen Kürzung), die Aufhebung des Freibetrags für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner und die Möglichkeit, die Anpassung der Renten an die Teuerung hinauszuschieben oder auszusetzen. Dazu kommen verschiedene technische Massnahmen, die die Durchführung erleichtern sollen. Mit einer separaten Botschaft (05.094) beantragte der Bundesrat Vorruhestandsleistungen für Personen aus dem unteren Mittelstand. Nachdem die SGK-NR über 30 Varianten zur sozialen Abfederung des Rentenvorbezugs diskutiert hatte, beantragte sie schliesslich – mit Stichentscheid des Präsidenten – darauf zu verzichten. Der Nationalrat folgte der Kommissionsmehrheit in der Frühjahrssession 2008. Auf die Vorlage 05.094 n für eine Vorruhestandsleistung trat der Nationalrat nicht ein, so wie dann auch der Ständerat in der Sommersession 2009. Der Mehrheit seiner Kommission folgend, beschloss der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat in der Vorlage 05.093 eine soziale Abfederung für den Fall eines Rentenvorbezugs für untere und mittlere Einkommen (Kosten rund 400 Mio. Franken). Über diese und weitere Differenzen berät die SGK-NR im 4. Quartal 2009.
Berufliche Vorsorge
Am 15. Juni 2007 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Strukturreform, 07.055 s). In einer ersten Vorlage schlägt der Bundesrat eine Stärkung der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen sowie die Schaffung einer eidgenössischen, vom Bundesrat unabhängigen Oberaufsichtskommission vor sowie Bestimmungen über Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen. Die zweite in dieser Botschaft enthaltene Vorlage enthält Massnahmen zugunsten älterer Arbeitnehmenden. Reglemente sollen vorsehen können, dass Arbeitnehmende im Falle von Lohnreduktionen oder bei Weiterarbeit über das ordentliche Rentenalter hinaus freiwillig Beiträge leisten und damit die späteren Leistungen verbessern können. Der Ständerat verabschiedete die Vorlage in der Herbstsession 2008, der Nationalrat in der Herbstsession 2009. Die SGK-SR berät im 4. Quartal 2009 die Differenzen zwischen den Beschlüssen beider Räte.
Am 19. September 2008 verabschiedete der Bundesrat die Vorlage 08.069 s BVG. Finanzierung öffentlicher Vorsorgeeinrichtungen . Sein Ziel ist die volle Ausfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen innerhalb von 40 Jahren. Der Ständerat ist Erstrat, die SGK-SR hat die Beratungen im Juni 2009 aufgenommen.
Unfallversicherung
Seit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) im Jahre 1984 wurde dieses nicht mehr systematisch überprüft. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Unfallversicherungsgesetzes (Teil I und II) (08.047 n) hat das Ziel, das UVG den inzwischen stattgefundenen Entwicklungen anzupassen. Der Bereich der Tätigkeiten der SUVA soll begrenzt bleiben. Unter anderem soll das Problem der Überentschädigungen angegangen werden (Stichwort: IV-Renten) und der höchstversicherte Verdienst reduziert werden. Im Gegensatz zum geltenden UVG soll die Haftung für Grossrisiken künftig auf 2 Milliarden Franken beschränkt werden. Viele andere Anpassungen sind eher technischer Natur. Die Vorlage 1 betrifft die Unfallversicherung und Unfallverhütung, die Vorlage 2 die Organisation und Nebentätigkeiten der SUVA. Mit letzterer soll die Organisation der SUVA modernisiert und der Verwaltungsrat verkleinert werden (Stichwort: Corporate Governance). Die Vorlage war in der SGK-NR sehr umstritten, wovon zahlreiche eingereichte Minderheitsanträge zeugten. In der Gesamtabstimmung lehnte die Kommission die Vorlage dann jedoch mit 6 zu 5 Stimmen bei 15 Enthaltungen ab, was einem Antrag auf Nichteintreten gleichkommt. Der Nationalrat trat in der Sommersession 2009 dennoch auf die Vorlage ein und wies sie für eine erneute Detailberatung an die SGK-NR zurück. Diese nimmt die Beratungen im Oktober 2009 erneut auf.
Arbeitslosenversicherung
Mit Botschaft vom 3. September 2008 unterbreitete der Bundesrat die Vorlage 08.062 s Arbeitslosenversicherungsgesetzes. 4. Revision . Darin schlägt er vor, die Finanzierung der Versicherung auf eine höhere durchschnittliche Arbeitslosenzahl auszurichten. Der Beitragssatz soll um 0,2 Prozentpunkte auf 2,2 Prozent angehoben werden. Die maximale Bezugsdauer bei 12 Beitragsmonaten soll von 400 auf 260 Taggelder gesenkt werden, ab einer Beitragsdauer von 18 Monaten soll sie bei 400 Taggeldern bleiben. Für den Bezug von 520 Taggeldern ab dem 55. Altersjahr sollen neu 22 Beitragsmonate vorausgesetzt werden. Zum Schuldenabbau schlägt der Bundesrat zusätzlich eine befristete Erhöhung des Lohnbeitragsatzes um 0,1 Prozentpunkte vor sowie die Einführung eines Solidaritätsbeitrags von 1 Prozent für Einkommen zwischen 126 000 und 315 000 Franken. Der Ständerat hat die Vorlage in der Sommersession 2009 verabschiedet. Gegenüber der Vorlage des Bundesrats hat er zwei Änderungen beschlossen: So sollen für Personen ohne Unterhaltspflichten und einem Einkommen ab 60'001 Franken die Wartezeit erhöht und für Personen bis zum 30. Altersjahr das Kriterium für die Zumutbarkeit einer Arbeit verschärft werden. Das Geschäft wird gegenwärtig in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats vorberaten.
Familienpolitik
In der Frühjahrssession 2001 in Lugano gab der Nationalrat zwei parlamentarischen Initiativen (00.436 n Fehr Jacqueline; 00.437 n Meier-Schatz) Folge, welche das so genannte Tessiner Modell ( Ergänzungsleistungen für Familien mit Kindern in Armut) auf Bundesebene übertragen wollen. Ende Februar 2004 schickte die Kommission eine Vorlage mit drei Varianten in die Vernehmlassung. Nach Abschluss dieser Vernehmlassung wartete die SGK-NR zuerst die Ergebnisse der Volksabstimmung über die NFA vom November 2004 und die Volksabstimmung über das neue Familienzulagengesetz im November 2006 ab. Nachdem die Kommission im November 2008 knapp Eintreten auf die Vorlage beschloss, fand im Februar 2009 ein Ordnungsantrag eine knappe Mehrheit, der von der Verwaltung die Ausarbeitung einer neuen Vorlage verlangt.
Ausgehend von der Pa.Iv. 06.476 Ein Kind, eine Zulage (Fasel) hat die SGK-NR eine Änderung des Familienzulagengesetzes ausgearbeitet, die auch für Selbständigerwerbende bundesweit einen Anspruch auf Familienzulagen vorsieht. Die Vorlage ist bereit für die Beratung im Nationalrat.
Im September 2009 beschloss der Bundesrat eine Botschaft für die Änderung des Familienzulagengesetzes, mit der ein Familienzulagenregister geschaffen werden soll (09.068) . Dieses soll sicherstellen, dass für das gleiche Kind nicht mehrfach Zulagen bezogen werden. Die SGK-NR berät die Vorlage im Oktober 2009.
Weitere Geschäfte
Nachdem die von der SGK-NR mit einer Kommissionsinitiative vorangetriebene Revision des Betäubungsmittelgesetzes (Stichwort: Viersäulenpolitik) im Herbst 2008 in der Volksabstimmung angenommen worden war, hat die SGK-NR das dort ausgeklammerte Thema Cannabis wieder aufgenommen. Im März 2009 gab sie der Pa.Iv. 04.439 der CVP-Fraktion Folge. Die Initiative schlägt vor, den Konsum von Cannabis im Betäubungsmittelgesetz einem Ordnungsbussenverfahren zu unterstellen. Zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage braucht es noch die Zustimmung der Schwesterkommission.
Im Zusammenhang mit parlamentarischen Initiativen bearbeitet die SGK-NR weitere Themen und Gesetzesvorlagen, beispielsweise die Pa. Iv. BVG. Aufhebung von Artikel 69 Absatz 2 (Beck, 03.432 n), welche, verlangt, dass die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge zu einer vollen Kapitaldeckung verpflichtet werden, das umstrittene Thema der so genannten Legal Quote , die Pa. Iv. Keine Diskriminierung von Personen mit Behinderungen beim Zugang zu Gebäuden in fremdem Eigentum (Recordon; 07.427 n), die Pa. Iv. „Heilmittelgesetz. Vereinfachte Zulassung der Heilmittel der Komplementärmedizin konkretisieren“ (07.424 n), drei Pa. Iv. zur Krebs-Früherkennung (05.464 n, 05.465 n, 05.467 n), drei Pa. Iv. zur Stärkung der Hausarztmedizin (07.483, 07.484, 07.485) sowie die Pa. Iv. Digitale Identität statt Versichertenkarte (07.472 n, Noser).