Stand: Ende September 2011
Gesundheitspolitik
Der Bundesrat hat dem Parlament mit Botschaft vom 30. September 2009 den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über Prävention und Gesundheitsförderung (09.076 n) vorgelegt. Es hat zum Ziel, die Steuerung, Koordination und Effizienz von Massnahmen zur Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung zu verbessern. Der Nationalrat nahm den Entwurf in der Sondersession vom April 2011 mit 97 zu 71 Stimmen und einer wesentlichen Änderung an: Auf das vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagene Institut wird verzichtet und stattdessen werden gewisse Aufgaben der bestehenden Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz übertragen. Die SGK-SR trat im Mai 2011 mit 7 zu 6 Stimmen auf die Vorlage ein. Sie dürfte die Detailberatung im Hinblick auf die Wintersession 2011 abschliessen. Nachdem die Beschlüsse zum Präventionsgesetz bekannt sind, wird die SGK-NR auch die drei hängigen Pa. Iv. zur Krebs-Früherkennung (05.464 n, 05.465 n, 05.467 n) sowie die Pa. Iv. zum Nationalen Krebsregister (07.501 n) weiterberaten.
Am 3. Dezember 2010 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) (10.107) verabschiedet. Die SGK-N ist im Juni 2011 mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Am 1. September 2011 hat sie die Detailberatung aufgenommen und ist dabei bislang in sämtlichen Punkten dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Die Kommission wird die Detailberatung im vierten Quartal 2011 fortsetzen.
Am 11. März 2011 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ (11.025 n) unterbreitet. Die Volksinitiative war am 18. Mai 2010 eingereicht worden und mit 116‘290 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Sie will die Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen landesweit vereinheitlichen und den Arbeitnehmerschutz ausdehnen. Im Gastgewerbe wären bediente Fumoirs und Raucherlokale nicht mehr erlaubt. Die SGK-NR beantragt dem Nationalrat, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Krankenversicherung
Mit der Verabschiedung der Vorlage zu Managed Care (04.062 s) in der Herbstsession 2011 wurde eine Reihe grösserer Revisionen des KVG abgeschlossen. Hängig in den Kommissionen sind im Moment noch verschiedene Initiativen.
Ausgehend von drei Parlamentarischen Initiativen zur Stärkung der Hausarztmedizin (07.483 n, 07.484 n, 07.485 n) soll das Verfahren zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher Leistungen optimiert und künftig von der Ärzteschaft und den Krankenversicherern partnerschaftlich festgelegt werden. Die SGK-NR hat die Vorlage im letzten Januar und der Bundesrat seine Stellungnahme am 4. März 2011 verabschiedet. Der Nationalrat nahm die Vorlage am 12. September 2011 an. Sie geht an den Ständerat.
Am 24. März 2011 beschloss die SGK-NR die Kommissionsinitiative „Tarmed. Subidiäre Kompetenzen des Bundesrates“ (11.429 n). Der Bundesrat soll eingreifen können, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können, die Tarife an neue Entwicklungen anzupassen. Nachdem die SGK-SR im März 2011 zustimmte, verabschiedete die SGK-NR am 1. September 2011 Erlassentwurf und Botschaft. Der Nationalrat nahm die Vorlage am 22. September 2011 an. Sie liegt jetzt bei der SGK-SR.
Nachdem auch die SGK-SR einer Parlamentarischen Initiative zur Prämienbefreiung für Kinder (10.407 n) zustimmte, kann die SGK-NR jetzt einen Erlassentwurf ausarbeiten. Die Krankenkassenprämien für Kinder machen im Jahr 2011 rund 1,8 Milliarden Franken aus.
Nach der SGK-SR unterstützte auch die SGK-NR die beiden Genfer Standesinitiativen 09.319 s und 09.320 s. Diese verlangen, dass die Reserven der Krankenversicherer für jeden Kanton separat gebildet und plafoniert werden. Die SGK-SR prüft nun, ob dieses Anliegen im Rahmen des neuen Bundesgesetzes zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung umgesetzt werden soll.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die umstrittenen Punkte im Leistungs- und Finanzierungsbereich der AHV (Anhebung des Frauenrentenalters, Flexibilisierung des Rentenvorbezugs, etc.) sollen dem Parlament erst in der nächsten Legislatur vorgelegt werden. Vonseiten des Parlaments gibt es allerdings Bestrebungen, einzelne dieser umstrittenen Punkte vorzuziehen. So wurden sowohl im National- als auch im Ständerat parlamentarische Initiativen zur Anhebung des Frauenrentenalters und zur Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung eingereicht. Die Kommission des Ständerates hat am 31. März 2011 der parlamentarischen Initiative Forster. AHV. 65/65 (10.524 s) Folge gegeben und zusätzlich eine Kommissionsinitiative zur Sicherung der AHV-Finanzierung (11.430 s) beschlossen. Die SGK-N wird diese beiden Geschäfte zusammen mit gleichlautenden im Nationalrat eingereichten Initiativen (10.510 n, 10.509 n) im vierten Quartal 2011 beraten.
Invalidenversicherung
Der Bundesrat hat dem Parlament mit Botschaft vom 24. Februar 2010 ein erstes Massnahmenpaket im Rahmen der 6. IV-Revision (10.032 s) vorgelegt. Die Räte haben die Revision am 17. März 2011 in der Schlussabstimmung angenommen. Die Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket zur 6. IV-Revision (11.030 s) beschloss der Bundesrat am 11. Mai 2011. Nach Anhörungen im August wird die SGK-SR im Oktober die Detailberatung aufnehmen. Im Vordergrund stehen die Anpassung des Rentensystems, die verstärkte Eingliederung und der Verbleib im Arbeitsmarkt, Senkung der Kinderrenten, Entschuldung der IV und ein Interventionsmechanismus zur langfristigen Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts.
Unfallversicherung
Seit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) im Jahre 1984 wurde dieses nicht mehr systematisch überprüft. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Unfallversicherungsgesetzes (Teil I und II) (08.047 n) hat das Ziel, das UVG den inzwischen stattgefundenen Entwicklungen anzupassen. Nach einer ausgiebigen und äusserst kontroversen Vorberatung durch die nationalrätliche Kommission beschloss der Nationalrat in der Herbstsession 2010, die Vorlage 1 an den Bundesrat zurückzuweisen. Diesem Beschluss stimmte der Ständerat in der Frühlingssession 2011 zu. Die Vorlage 2 wurde von beiden Räten sistiert.
Familienpolitik
Die SGK-NR hat im August 2007 der Pa. Iv. 07.419 n Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik (Hochreutener) Folge gegeben. Im Februar 2008 stimmte die SGK-SR diesem Beschluss zu. Gestützt auf die Vorarbeiten ihrer Subkommission „Familienpolitik“ schickte die SGK-NR im November 2010 den Entwurf für einen neuen Artikel 115a Bundesverfassung in die Vernehmlassung. Folgende Punkte sollen gemäss dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit neu in die Verfassung aufgenommen werden: die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen. Die Kommission wird im November 2011 ihre definitiven Anträge beraten. Zur Diskussion wird auch stehen, ob zusätzlich die Alimentenhilfe aufgenommen werden soll.
Drogenpolitik
Nachdem die von der SGK-NR mit einer Kommissionsinitiative vorangetriebene Revision des Betäubungsmittelgesetzes (Stichwort: Viersäulenpolitik) im Herbst 2008 in der Volksabstimmung angenommen worden war, hat die SGK-NR das damals noch ausgeklammerte Thema Cannabis wieder aufgenommen. Im März 2009 gab sie der Pa.Iv. 04.439 n der CVP-Fraktion Folge, was im Januar 2010 auch die SGK-SR guthiess. Die Initiative schlägt vor, den Konsum von Cannabis im Betäubungsmittelgesetz einem Ordnungsbussenverfahren zu unterstellen. Gestützt auf Vorarbeiten ihrer Subkommission „Drogenpolitik“ hat die SGK-NR am 1. März 2011 einen Vorentwurf für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in die Vernehmlassung geschickt . Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung hat die Kommissionsmehrheit am 2. September 2011 ihren Entwurf in einem wesentlichen Punkt abgeändert: Cannabiskonsum soll nur bei Erwachsenen mit einer Ordnungsbusse geahndet werden können. Die Busse soll 100 Franken betragen und kann nur ausgesprochen werden, wenn der Täter oder die Täterin nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt. Die Kommission verabschiedete den Entwurf mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zuhanden ihres Rates und des Bundesrates zur Stellungnahme.
Weitere Geschäfte
Der Bundesrat hat dem Parlament mit Botschaft vom 25. Mai 2011 die Totalrevision des Lebensmittelgesetzes (11.034 n) vorgelegt. Das schweizerische Lebensmittelrecht soll an jenes der EU angepasst werden, was die Teilnahme der Schweiz an den Schnellwarnsystemen der EU in den Bereichen Lebensmittel- und Produktesicherheit ermöglichen würde. Für die Konsumentinnen und Konsumenten sind vor allem zwei geplante Neuerungen von Interesse: Inspektionsberichte von Lebensmittelbetrieben (u.a. der Gastronomie) sollen transparenter gemacht werden, und Kosmetika sollen nur noch mit Eigenschaften beworben werden dürfen, die den Tatsachen entsprechen. Die SGK-NR wird die Beratung des Entwurfs im November 2011 aufnehmen.
Nachdem beide Kommissionen der Pa. Iv. Maury Pasquier. Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz (07.455 n) zugestimmt hatten, hat die SGK-NR Ende Mai 2011 einen Erlassentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Mit den Ergebnissen wird sich die Kommission im November 2011 befassen.
Nach der Unterstützung beider Kommissionen wird die SGK-SR einen Erlassentwurf zur Pa. Iv. „Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons“ (08.473 s) ausarbeiten.
Weiterhin beschäftigen werden sich die Kommissionen mit der Einführung der DRG (neue Spitalfinanzierung) und der Umsetzung der neuen Pflegfinanzierung in den Kantonen.