Stand: März 2011
Die Diskussionen in den Sicherheitspolitischen Kommissionen fokussieren zur Zeit auf dem Sicherheitspolitischen Bericht 2010 (SIPOL B 2010; 10.059 s) sowie auf dem diesem nachgelagerten Armeebericht 2010 (10.089 s). Der SIPOL B 2010 wurde am 23. Juni 2010 durch den Bundesrat verabschiedet. Der Bericht legt die Bedrohungen und Gefahren sowie die Mittel und Massnahmen zu deren Bewältigung dar (vgl. auch: http://www.sipol09.ethz.ch, insbesondere betreffend die für den SIPOL B 2010 durchgeführten Vernehmlassungen).
Der Ständerat hat vom SIPOL B 2010 in der Wintersession 2010 zwar Kenntnis genommen, dabei aber diverse Punkte bemängelt. So wurde eine klare Definition der Strategie ebenso vermisst wie eine konzise Lageanalyse mit einer Gewichtung der festgestellten Gefahren und deren Konsequenzen für die Schweiz. Bemängelt wurde zudem im Ständerat, dass das Leistungsprofil der Armee im SIPOL B 2010 ebenso fehlt wie Äusserungen zur europäischen Sicherheitspolitik und zur Rolle der neutralen Staaten (inkl. Vergleich der Schweiz mit anderen neutralen Staaten). Schliesslich werteten weite Teile von Kommission und Ständerat das Fehlen einer klaren Absichtsäusserung des Bundesrates bezüglich der internationalen Zusammenarbeit als grössten Schwachpunkt des Berichts. Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2011 ebenfalls – gleich wie zuvor der Ständerat mit wenig Enthusiasmus – vom SIPOL B 2010 Kenntnis genommen.
Nachgelagert zum SIPOL B 2010 hat der Bundesrat am 1. Oktober 2010 den Armeebericht 2010 verabschiedet, welcher die verlangten Leistungen, die Grösse der Armee (inkl. Personalbedarf) sowie deren Ausrüstung, Finanzbedarf und Prioritäten festlegen sollte. Als vorberatende Kommission des Erstrates verlangte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) im November vom VBS umgehend verschiedenste Ergänzungen zum Entwurf des Bundesrates bis zum 1. April 2011: Darlegung von Varianten für Armeebestände von 60‘000, 80‘000, 100‘000 und 120‘000 Armeeangehörigen inkl. entsprechenden Ausführungen zu deren Gliederung, Ausrüstung, Leistungsprofil und der Priorisierung der möglichen Einsätze. Ebenfalls verlangte die SiK-S eine Berechnung der Kosten der Armee bei vollständiger Ausrüstung für alle diese Varianten. Wichtigstes Anliegen der SiK-S ist dabei die Kongruenz von Leistungsprofil, Armeegrösse und Finanzen. Auch verlangte die SiK-S vom VBS, die Doktrin der Armee in ihren Kernpunkten bereits jetzt festzulegen und darzulegen, wie sich die Schweiz in eine internationale Sicherheitsarchitektur einbringen will. Der Bericht sollte in der Sommerssession 2011 zur Beratung im Erstrat (Ständerat) anstehen.
Derweil basiert die aktuelle Armee weiterhin auf dem aus dem Sicherheitspolitischen Bericht 2000 (SIPOL B 2000) abgeleiteten Konzepte Armee XXI, welches mit dem "Entwicklungsschritt 2008-11“ allerdings gewichtige Änderungen erfahren hat: Die Sicherungseinsätze sollten verstärkt und die Kapazität für die Friedensförderung erhöht, die Mittel für die Verteidigung im engeren Sinne jedoch verringert werden. Der aktuelle rechtliche Rahmen wurde mit der Vorlage über die Änderungen der Armeeorganisation (06.050 n) abgesteckt, welche von den Räten 2007 gutgeheissen wurde, nachdem sich der Bundesrat verpflichtet hatte, die Zahl der Panzerbataillone statt auf vier nur auf sechs zu reduzieren.
Seit 2009 überprüfen die Sicherheitspolitischen Kommissionen vermehrt den Stand der Umsetzung von Armee XXI und Entwicklungsschritt 2008-11. Diskussionsgrundlage hierfür bildete ein in ihrem Auftrag vom Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) erarbeiteter Bericht, welcher auf halbjährlicher Basis die in der Armee und im Departement festgestellten Probleme darlegt und analysiert. Besonderes Gewicht legen die SiK in ihren Diskussionen dabei auf die Bereiche Logistik und Armee-Informatik sowie auf die Ausrüstung der militärischen Verbände. Mittelfristig wird dieses Dokument ins politische Controlling einfliessen können, welches in Art. 149b des Militärgesetzes vorgesehen ist.
Ferner unternehmen die Kommissionen regelmässig Truppenbesuche, um sich vor Ort ein Bild von der Armee zu machen. Auch wurde wiederholt die SWISSCOY im Kosovo sowie im Jahr 2010 die österreichische Armee bzw. die entsprechenden österreichischen Parlamentskommissionen besucht.
Auch für den Bereich der inneren Sicherheit sieht der SIPOL B 2010 gewichtige Neuerungen vor, so insbesondere die Schaffung des “Sicherheitsverbundes Schweiz“. Schon am 27. Oktober 2004 hatten sich Bundesrat und Kantone auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Polizeikorps der Kantone (deren Polizeihoheit unangetastet bleibt) und dem Grenzwachtkorps (GWK) geeinigt – dies insbesondere, um die Organisation der Grenzkontrollen sowie die Sicherheit im rückwärtigen Raum nach dem Beitritt zum Schengener System konkret auszugestalten. Im Juni 2005 wurde des weiteren eine gemeinsame Plattform VBS/KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren) ins Leben gerufen, und zudem wurde im Februar 2006 ein Rahmenabkommen zwischen KKJPD und GWK über ihre Arbeitsteilung unterzeichnet. Im zweiten Halbjahr 2007 schliesslich genehmigten die Räte die Vorlage über den weiteren Einsatz der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen (AMBA CENTRO), bei der Verstärkung des Grenzwachtkorps (LITHOS) und bei Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (TIGER/FOX) (07.038 n). Demnach erfolgt der Botschaftsschutz seit 2008 möglichst ohne WK-Truppen. Insgesamt stehen den zivilen Behörden für die Assistenzdienste bis Ende 2012 noch maximal 245 Angehörige der militärischen Sicherheit zur Verfügung (vorher maximal 1090 Armeeangehörige).
Des weiteren berät das Parlament zur Zeit eine Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (10.078 n), wonach an der Pflicht zum Schutzraumbau in Gebieten mit einem Schutzplatzdefizit festgehalten (jedoch verbunden mit einer starken Reduktion der Ersatzabgabe) und beim Zivilschutz eine klare Obergrenze sowohl bei der Dauer von Ausbildungsdiensten als auch bei den Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft gesetzt werden soll.
Das Parlament hatte auch verschiedentlich über Assistenzdienste und Auslandeinsätze der Armee zu befinden. So wird zur Zeit die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes im Kosovo beraten (10.098 s; der aktuelle Einsatz wurde 2007 genehmigt: 07.100 n). In der Herbstsession 2009 sprach sich der Nationalrat zudem zweimal gegen eine militärische Beteiligung an der Operation NAVFOR Atalanta (Assistenzdienst im Ausland) ( 09.038 sn) aus, womit die Vorlage endgültig vom Tisch war. Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass die Schweiz der Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika zwei sechs- bis achtköpfige Teams der Aufklärungs- und Grenadierformationen der Armee, ein medizinisches Team, höchstens vier Stabsoffiziere sowie drei Völkerrechtsspezialisten zur Verfügung stellt. Ebenfalls in der Herbstsession 2009 traten die beiden Räte erst gar nicht auf eine Änderung des Militärgesetzes ein, welche künftig auch die Teilnahme der Schweiz an robusteren internationalen Polizeiaktionen ermöglicht hätte.
Die Sicherheitspolitischen Kommissionen befassen sich zudem regelmässig mit subsidiären Einsätzen der Armee im Inland, so z.B. im Zusammenhang mit dem WEF in Davos (09.029 n; WEF 2010-2012 in Davos. Einsatz der Armee im Assistenzdienst) oder auch mit der EURO 08 (06.075 s) und dem Frankophoniegipfel 2010 in Montreux (10.035 s).
Wiederholt setzten sich die beiden SiK in den vergangenen Jahren mit Waffenfragen auseinander, sei es im Rahmen verschiedener Revisionen des Waffengesetzes (06.008 s; 09.044 sn) oder aber im Rahmen der Behandlung zahlreicher Vorstösse zu den Themen Ordonnanzwaffen, Taschenmunition oder zu Waffenfragen im Allgemeinen (siehe u. a. Motionen Fetz (06.3351 s und 07.3912 s); Pa. Iv. Fraktion S (06.434 n); Pa.Iv. Galladé (07.498 n) sowie mehrere weitere Motionen, Interpellationen und Petitionen, welche im Nationalrat anlässlich einer separaten Debatte zur Waffenfrage am 16. März 2009 behandelt wurden; siehe Amtliches Bulletin). Schliesslich befassten sich die beiden SiK auch mit der Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» (09.098 n; siehe dazu auch das Dossier Ordonnanzwaffen und Taschenmunition).
In der Herbstsession 2008 haben die eidgenössischen Räte eine Revision der Bundesgesetze über den zivilen Ersatzdienst und über die Wehrpflichtersatzabgabe beschlossen (08.026 n). Personen, die Zivildienst leisten wollen, müssen demnach nur noch in einem schriftlichen Gesuch erklären, dass sie den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können; die persönliche Anhörung wurde abgeschafft. Die Bereitschaft, einen Zivildienst zu leisten, der 1,5-mal so lange dauert wie der nicht geleistete Militärdienst, genügt als Tatbeweis. Diese Revision ist am 1. April 2009 in Kraft getreten. In der Folge explodierte die Zahl der Zivildienstgesuche (knapp 2000 Gesuchseingänge im Jahr 2008, je über 7000 in den Jahren 2009 und 2010). Die Kommissionen verlangten in der Folge vom Bundesrat Massnahmen, um die Anzahl Zivildienstleistender wieder zu senken. Das Gros dieser Massnahmen wurde auf Verordnungsebene per 1. Februar 2011 in Kraft gesetzt: Das Gesuchsformular ist seither nicht mehr auf dem Netz verfügbar (sondern wird auf Anfrage zugestellt), die freie Wahl der Einsatzmöglichkeiten wird eingeschränkt, der lange Einsatz muss innert drei Jahren ab Zulassung geleistet werden, und die Spesenentschädigungen für Zivildienstleistende von Einsatzbetrieben, die keine Naturalleistungen erbringen können, werden annähernd halbiert. Bis Ende 2011 wird der Bundesrat eine gründliche Evaluation dieser Änderungen im Zivildienstwesen sowie – sofern nötig – die daraus abgeleiteten Gesetzesänderungen vorlegen.
Ebenfalls zu erwähnen sind jährlich wiederkehrende Geschäfte der Sicherheitspolitischen Kommissionen, insbesondere die militärische Immobilienbotschaft (10.027 n) und das Rüstungsprogramm (10.028 s; siehe hierzu auch das separate Dossier). Zudem befassten sich die Sicherheitspolitischen Kommissionen intensiv mit der Ersatzbeschaffung für die Tiger-F5-Kampfflugzeuge, welche durch den Bundesrat inzwischen aufgeschoben wurde. Beide Kommissionen haben sich dabei intensiv mit den künftigen Aufgaben und Bedürfnissen der Luftwaffe auseinandergesetzt, und die SiK-N setzte vorübergehend gar eine Subkommission ein, welche die Arbeiten von Armee und Verwaltung im Hinblick auf den Tiger-Ersatz eng begleiten sollte.
Ebenfalls traktandiert sind bzw. waren in den Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte folgende Themen:
1. Friedensförderung von EDA und VBS (10.095 s und 10.099 s)
2. Cyber defence
3. Mittelfristige Rüstungsplanung (Masterplan)
4. Strategische Führungsübungen des Bundes
5. Problematik der privaten Sicherheitsfirmen
6. Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, zu 07.057 s; Mitbericht)