Das institutionelle Umfeld
Die PVK ist Teil der Parlamentsdienste und administrativ dem Sekretariat der GPK unterstellt.
In wissenschaftlicher Hinsicht ist die PVK unabhängig. Sie arbeitet auf der Basis von Einzelaufträgen der parlamentarischen Kommissionen.
Die PVK orientiert sich an den Standards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft und der internationalen Fachgesellschaften der Evaluationsforschung. Sie koordiniert ihre Aktivitäten mit den anderen Kontrollorganen des Bundes und pflegt den fachlichen Austausch mit Hochschulen, privaten Forschungsinstituten und staatlichen Evaluationsorganen.
Die Rechtsgrundlagen und Informationsrechte der PVK
Als rechtliche Grundlagen für die PVK gelten das Parlamentsgesetz (ParlG) und die Parlamentsverordnung (ParlVV). Insbesondere werden mit Art. 67 und Art. 153 ParlG sowie Art. 10 ParlVV der PVK umfassende Informationsrechte übertragen:
- Die PVK verkehrt mit allen Bundesbehörden, Amtsstellen und übrigen Trägern von Bundesaufgaben direkt und kann von ihnen Auskünfte und Unterlagen erhalten.
- Die Auskunftspflicht der Behörden wird nicht durch das Amtsgeheimnis beschränkt.
- Die PVK kann externe Sachverständige beiziehen und ihnen die notwendigen Rechte einräumen.
- Sie sorgt für den Schutz ihrer Informationsquellen und behandelt ihre Evaluationsergebnisse bis zur Publikation durch die Kommissionen vertraulich.