Zuständigkeit
Die Begnadigungskommission ist einerseits zuständig für Gesuche um Begnadigung, die Entscheide des Bundesstrafgerichts oder einer eidgenössischen Verwaltungsbehörde betreffen, aber auch für Militärstrafsachen, die vom Bundesgericht beurteilt wurden. Die Kommission überweist die Begnadigungsgesuche dem Bundesrat zum Bericht und zur Antragstellung, prüft das Gesuch und unterbreitet ihren Antrag der Bundesversammlung.
Die Begnadigungskommission ist ebenfalls als Rehabilitierungskommission tätig.