Die Wahlen in den Nationalrat erfolgen seit 1919 nach dem Proporzsystem. Bei der Verhältniswahl werden die Sitze im Verhältnis zu den erzielten Stimmen auf die Parteien verteilt. Erst anschliessend erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen die Sitze, welche ihre Partei errungen hat. Im Unterschied zur Majorzwahl können bei der Proporzwahl auch kleinere Parteien den Einzug ins Parlament schaffen.
Der Ständerat setzt sich aus 46 Vertreterinnen oder Vertretern der Schweizer Kantone zusammen. Jeder Kanton wählt zwei, die Kantone AI, AR, BL, BS, NW und OW eine Vertreterin oder einen Vertreter. 45 Mitglieder des Ständerats werden gleichzeitig mit dem Nationalrat gewählt. In Appenzell Innerrhoden wählt die Landsgemeinde (Versammlung aller Stimmbürger) die Ständevertretung jeweils im April vor den Nationalratswahlen.
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