Bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht beurteilt erstinstanzlich jene Strafsachen, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstellt, das heisst Verbrechen und Vergehen u.a. gegen Bundesinteressen, um Sprengstoffdelikte sowie um Fälle von Wirtschaftskriminalität, organisiertem Verbrechen und Geldwäscherei, welche die kantonalen oder äusseren Grenzen der Eidgenossenschaft überschreiten. Im Weiteren übernimmt das Bundesstrafgericht die Aufgaben der früheren Anklagekammer des Bundesgerichts in Lausanne. So beurteilt es Beschwerden gegen die Bundesanwaltschaft oder gegen die eidgenössischen Untersuchungsrichter und -richterinnen; für die letzteren ist es auch Wahlbehörde. Ferner entscheidet es über Zwangsmassnahmen in Strafverfahren des Bundes, über Haftverlängerungen und ist Genehmigungsbehörde für Telefonkontrollen und verdeckte Ermittlungen. Schliesslich beurteilt es Zuständigkeitskonflikte der kantonalen Strafbehörden. Ab dem 1. Januar 2007 befindet das Bundesstrafgericht ebenfalls über Beschwerden bei der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen und tritt als Beschwerdeinstanz in dieser Sache an die Stelle der Kantone und teilweise des Bundesgerichts.
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