Alterspräsident oder Alterpräsidentin ist dasjenige Ratsmitglied, welches die längste ununterbrochene Amtsdauer aufweist. Die Alterspräsidentin oder der Alterpräsident ernennt das provisorische Büro, präsidiert dieses und führt den Vorsitz im Rat, bis der/die neue Präsident/in gewählt ist. Das Büro der ablaufenden Amtsperiode bezeichnet die Alterspräsidentin oder den Alterspräsidenten auf der Grundlage des Berichtes des Bundesrates über die Ergebnisse der Nationalratswahlen.
siehe auch:
Faktenblatt "Alterspräsident/in"