Amtliches Bulletin
Das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung macht die Debatten von National- und Ständerat seit 1891 umfassend der Öffentlichkeit zugänglich.
Heute protokolliert der Dienst für das Amtliche Bulletin sämtliche im National- und im Ständerat gehaltenen Voten unmittelbar und fortlaufend in der Originalsprache. Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz dürfen die Ratsmitglieder innerhalb einer mehrtägigen Frist noch stilistische, nicht aber inhaltliche Korrekturen vornehmen.
Das Amtliche Bulletin ist Teil der juristischen Materialien im Gesetzgebungsprozess. Parallel zu den Redetexten enthält das Amtliche Bulletin deshalb eine Fülle zusätzlicher Informationen zu den einzelnen Ratssitzungen.