Ausgabenbremse
Die Ausgabenbremse dient der Disziplinierung des Bundes in seiner Ausgabenpolitik. Die Bundesversammlung muss Ausgaben ab einer gewissen Höhe mit qualifiizerten Mehrheiten beschliessen. Dies gilt aber nur für jene Ausgaben, bei denen der Bundesversammlung bei der Festsetzung der Höhe der Ausgaben ein Handlungsspielraum zukommt.
siehe auch: