Begnadigung
Durch Begnadigung kann die Begnadigungsinstanz alle durch ein rechtskräftiges Urteil auferlegten Strafen ganz oder teilweise erlassen oder die Strafen in mildere Strafarten umwandeln.
In Fällen, in denen das Bundesstrafgericht oder eine Verwaltungsbehörde des Bundes geurteilt hat, liegt das Recht zur Begnadigung bei der Vereinigten Bundesversammlung. (In Fällen, in denen eine kantonale Behörde geurteilt hat, steht das Recht zur Begnadigung der Begnadigungsbehörde des Kantons zu.)
Vor der Behandlung in den Räten berät die Begnadigungskommission die Begnadigungsgesuche.