Bundesgericht
Das Bundesgericht sorgt dafür, dass das eidgenössische Recht einheitlich angewendet wird und dass die Kantone die vom Bund gesetzten Schranken in der Rechtsetzung, Rechtsanwendung und Rechtsprechung nicht überschreiten. Das Bundesgericht ist ausserdem für den Schutz der verfassungsmässigen Rechte der Bürger zuständig. Es entscheidet letztinstanzlich Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern, Kantonen, Bürgern und Staat sowie zwischen Bund und Kantonen. Es deckt in dieser Rolle alle Rechtsgebiete ab: Zivil- und Strafrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie Staats- und Verwaltungsrecht, inklusive Sozialversicherungsrecht. Entsprechend seiner Stellung und seinen Aufgaben hat sich das Bundesgericht organisatorisch vom ursprünglichen Einkammergericht zum Gebilde mit sieben Abteilungen entwickelt: zwei zivilrechtliche Abteilungen, zwei öffentlich-rechtliche Abteilungen, eine strafrechtliche Abteilung und zwei sozialrechtliche Abteilungen. Der Sitz des Bundesgerichts ist in Lausanne; die beiden sozialrechtlichen Abteilung sind in Luzern.
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