Bundesratswahl
In der Session nach der Gesamterneuerung des Nationalrats erfolgen die Wahlen in den Bundesrat. Die Mitglieder des Bundesrates wählt die Vereinigte Bundesversammlung. Die Mitglieder des Bundesrates, Bundespräsident/in und Vizepräsident/in werden einzeln gewählt. Zur Wahl benötigt eine Kandidatin oder ein Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen (absolutes Mehr). Bisherige Bundesräte kommen in der Reihenfolge des Amtsalters zur Wiederwahl. Für neue Mitglieder des Bundesrates erfolgt die Wahl in der Reihenfolge des Amtsalters ihrer Vorgänger. In den beiden ersten Wahlgängen können alle wählbaren Personen kandidieren. Ab dem dritten Wahlgang sind keine weiteren Kandidaturen zugelassen. Wer ab dem zweiten Wahlgang weniger als 10 Stimmen erhält, scheidet aus der Wahl aus. Bei jedem Wahlgang scheiden zudem Kandidierende mit der geringsten Stimmenzahl aus. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt; wenn sie unentschieden ausgeht, entscheidet das Los. Bei der Stimmenzählung fallen leere sowie ungültige Stimmzettel ausser Betracht. Ungültig sind mehrdeutige Stimmen, Stimmzettel, die auf eine nicht wählbare, eine bereits gewählte oder eine ausgeschiedene Personen lauten, sowie Stimmzettel, die ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten.