Delegation
1. Bei einer Delegation im engeren Sinn handelt es sich um eine Subkommission innerhalb einer Kommission. Delegationen sind in der Regel mit besonderen Aufgaben betraut. National- und Ständerat kennen folgende gemeinsame Delegationen:
- Verwaltungsdelegation: Die Verwaltungsdelegation überwacht die Geschäftsführung und die Finanzverwaltung der Parlamentsdienste.
- Finanzdelegation: Die Finanzdelegation prüft und überwacht laufend den gesamten Finanzhaushalt des Bundes. Die Finanzdelegation kann auch Vorlagen des Bundesrates an das Parlament beraten und die Finanzkommissionen oder andere Kommissionen schriftlich oder mündlich über ihre Beratung und Anträge informieren.
- Geschäftsprüfungsdelegation: Die Geschäftsprüfungsdelegation hat den Auftrag, die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste regelmässig näher zu prüfen. Sie informiert nach Anhören des Bundesrates die Geschäftsprüfungskommissionen über ihre Prüfungen.
- NEAT-Aufsichtsdelegation: Die NEAT- Aufsichtsdelegation überwacht als Oberaufsicht der Bundesversammlung das NEAT-Projekt. Sie setzt sich aus Mitgliedern der Finanzkommissionen, der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte zusammen.
2. Delegationen, die einen Spezialfall der Kommissionen darstellen, sind die Delegationen internationaler parlamentarischer Versammlungen. Sie haben die Aufgabe, die Schweizerische Bundesversammlung in einer internationalen parlamentarischen Versammlung zu vertreten. National- und Ständerat unterhalten Delegationen bei:
- EFTA/EP Europäische Freihandelsassoziation / Europäisches Parlament
- IPU Interparlamentarische Union
- APF Assemblée parlementaire de la Francophonie
- OSZE Parlamentarische Versammlung der OSZE
- ER Parlamentarische Versammlung des Europarates