Eid
Neu gewählte Ratsmitglieder sind verpflichtet, den Eid oder das Gelübde abzulegen. Wer den Eid oder das Gelübde nicht leistet, kann nicht an den Verhandlungen teilnehmen. Die betreffende Person kann ihre Rechte nicht wahrnehmen und ist nicht an ihre Pflichten gebunden.
Wer den Eid leistet, spricht stehend mit erhobenen Schwurfingern „Ich schwöre es“; wer das Gelübde ablegt, spricht stehend die Worte „Ich gelobe es“.
siehe auch: