Entschädigung
Die Ratsmitglieder erhalten für ihre parlamentarische Tätigkeit vom Bund ein Einkommen. Ausserdem erhalten sie einen Beitrag zur Deckung der Kosten, die ihnen bei der parlamentarischen Tätigkeit entstehen.
Für jeden Sitzungstag der Räte und Organe der Bundesversammlung können die Ratsmitglieder ein Taggeld (für jeden Arbeitstag, an dem ein Ratsmitglied an Sitzungen eines Rates, einer Kommission, einer Delegation, seiner Fraktion oder deren Vorstand teilnimmt) geltend machen. Das Taggeld ist ebenfalls als steuerbares Einkommen zu betrachten. Ausserdem werden die Auslagen für Mahlzeiten, Übernachtungen, Reisen und besondere Aufgaben im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit entschädigt. Für diese Entschädigungen kommt bei beiden Räten der Bund auf.