Erstrat
Erstrat ist jener Rat, der ein Geschäft als erster behandelt. Die erstmalige Beratung von parlamentarischen Vorstössen erfolgt im Rat, dessen Mitglied den Vorstoss eingereicht hat. Geschäfte die der Bundesrat einreicht, Volksinitiativen, Standesinitaitiven, Kantonsverfassungen, die der Bundesversammlung zur Gewährleistung zu unterbreiten sind, und Petitionen werden einem Rat zur Erstbehandlung zugewiesen. Die Ratspräsidentinnen oder Ratspräsidenten verständigen sich über die Zuweisung.
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