Fraktion
Die Bundesversammlung gliedert sich politisch in Fraktionen und nicht in Parteien. Die Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Eine Fraktion ist also nicht immer mit einer einzigen Partei identisch. Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Mitgliedern eines Rates erforderlich.
siehe auch: