Initiativrecht
Als Initiativrecht bezeichnet man das Recht von Organen eines Staates, einer Institution der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) oder der Bürger einen Gesetzesentwurf zur Abstimmung vorzulegen.
- Der Bundesrat besitzt ein Initiativrecht, indem er der Bundesversammlung Entwürfe zu ihren Erlassen unterbreitet.
- Die Kantone können einen Gesetzesentwurf mit der Standesinitiative anregen.
- Das Parlament kennt die parlamentarische Initiative und die Kommissionsinitiative.
- Bürgerinnen und Bürger können mit der Volksinitiative Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen.