Kommissionsmitglied
Die Amtsdauer der Kommissionsmitglieder beträgt 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Ein Mitglied des Nationalrates darf in der Regel gleichzeitig nicht mehr als zwei Kommissionen angehören. Die Kommissionssitze werden anteilsmässig zu der Grösse der Fraktionen verteilt.