Namentliche Abstimmung
Im Nationalrat erfolgen die Abstimmungen in der Regel mit dem elektronischen Abstimmungssystem. Falls eine geheime Beratung erfolgt oder die elektronische Abstimmungsanlage defekt ist, erfolgt die Stimmabgabe durch Aufstehen oder unter Namensaufruf. Bei der Abstimmung unter Namensaufruf antworten die Ratsmitglieder in der alphabetischen Reihenfolge ihrer Namen auf die von der Präsidentin oder vom Präsidenten vorgelegte Abstimmungsfrage von ihrem Platz aus mit «Ja», «Nein» oder «Enthaltung». Das Abstimmungsergebnis wird in Form einer Namensliste veröffentlicht.
Im Ständerat erfolgen die Abstimmungen mit Handmehr. Der Ständerat stimmt namentlich ab, wenn es zehn seiner Mitglieder verlangen.
Bei Abstimmungen ist kein Ratsmitglied zur Stimmabgabe verpflichtet, und die Stimmabgabe durch Stellvertretung ist ausgeschlossen.