Öffentlichkeit
Grundsätzlich sind die Sitzungen der Räte öffentlich. Ein Sechstel der Mitglieder eines Rates oder der Vereinigten Bundesversammlung können eine geheime Beratung beantragen.
Im Gegensatz dazu führen die Kommissionen ihre Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch.
siehe auch: