Parlamentarische Initiative
Mit der parlamentarischen Initiative kann ein Ratsmitglied den Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung oder die Grundzüge eines solchen Erlasses einreichen oder anregen. Eine parlamentarische Initiative ist nicht mehr möglich, wenn zum gleichen Gegenstand bereits eine Vorlage unterbreitet worden ist. Bevor eine Kommission dem Rat einen Erlassentwurf unterbreiten darf, bedarf es der Zustimmung der Kommission des anderen Rates oder es bedarf der Zustimmung beider Räte.
siehe auch: