Referendum, obligatorisches (Verfassungsreferendum)
Volk und Stände müssen obligatorisch abstimmen über:
- Änderungen der Bundesverfassung;
- den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
- dringlich erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt. Über diese Bundesgesetze müssen die Stimmberechtigten innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung entscheiden.
siehe auch: