Schlussabstimmung
In der Schlussabstimmung entscheiden beide Räte über ein Bundesgesetz, eine Verordnung oder einen Bundesbeschluss, nachdem sie das Geschäft durchberaten und den von der Redaktionskommission bereinigten Wortlaut gutgeheissen haben. Verwirft dabei einer der beiden Räte die Vorlage, gilt sie als nicht zustandegekommen und wird von der Geschäftsliste gestrichen. Die Schlussabstimmungen finden in beiden Räten jeweils am letzten Sessionstag statt. Im Nationalrat erfolgen sie, im Gegensatz zum Ständerat, unter Namensaufruf. Das Abstimmungsprotokoll wird im Amtlichen Bulletin publiziert.
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