Schuldenbremse
Ziel der Schuldenbremse ist die Eliminierung des strukturellen Defizits. Das Kernstück der Schuldenbremse ist die einfache Regel, dass über einen Konjunkturzyklus hinweg die Ausgaben nicht grösser als die Einnahmen sein dürfen. Die eidgenössischen Räte sind grundsätzlich (sowohl beim Voranschlag, wie auch bei den Nachträgen) an die von dieser Ausgabenregel vorgegebenen Höchstbeträge der Ausgaben gebunden. Nur in ausserordentlichen Situationen wie in schweren Rezessionen, bei Naturkatastrophen oder anderen besonderen Ereignissen können sie den Ausgabenplafond der Ausgabenregel mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jeder der beiden Räte in beiden Räten erhöhen. Werden diese ausserordentlichen Ausgaben nicht durch die ausserordentlichen Einnahmen gedeckt, müssen sie mittelfristig über den ordentlichen Haushalt kompensiert werden.
siehe auch: