Ständerat
Der Ständerat setzt sich aus 46 Vertreterinnen oder Vertretern der Schweizer Kantone zusammen. Die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wählen je eine Vertreterin oder Vertreter, die übrigen Kantone je zwei. Für 45 Mitglieder des Ständerats erfolgt die Wahl gleichzeitig mit den Wahlen für den Nationalrat. In Appenzell Innerrhoden wählt die Landsgemeinde (Versammlung aller Stimmbürger) die Ständevertretung jeweils im April vor den Nationalratswahlen. Das Wahlverfahren richtet sich generell nach kantonalem Recht. Die Kantone Jura und Neuenburg wenden das Proporzverfahren an, die anderen Kantone wählen nach dem Majorzverfahren.
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