Stimmenzähler/in
Die Stimmenzählerinnen oder Stimmenzähler - im Verhinderungsfall ihre StellvertreterInnen - ermitteln das Ergebnis der Wahlen und Abstimmungen im jeweiligen Rat. Sie sind für eine Periode von vier Jahren (Nationalrat) bzw. einem Jahr (Ständerat) gewählt.
Der Nationalrat stimmt seit der Frühjahrssession 1994 elektronisch ab. Bei Wahlen kommen aber nach wie vor die Stimmenzählerinnen und -zähler zum Einsatz. Im Ständerat ermitteln sie die Ergebnisse sowohl der Wahlen wie auch der Abstimmungen.
Der Nationalrat wählt 4 Stimmenzähler/innen und 4 Ersatzstimmenzähler/innen. Im Ständerat übernimmt je ein Ratsmitglied diese Aufgaben.