Hauptaufgabe des Parlamentes und seiner Mitglieder ist die Vertretung der unterschiedlichen Interessen der Wählerinnen und Wähler. Das Parlament beschliesst über alle grundlegenden Fragen des Bundesstaates (unter Vorbehalt der übergeordneten Referendums- und Initiativrechte des Volkes und der Stände). Die anderen Bundesbehörden (Bundesrat, Bundesgerichte, Bundesverwaltung) dürfen nur im Rahmen der ihnen von Volk oder Parlament übertragenen Aufgaben aktiv werden.
Die Kompetenzen der Bundesversammlung werden in der Bundesverfassung geregelt. Die wesentlichen Kompetenzen sind:
Gesetzgebungskompetenz
In modernen demokratischen Staaten ist alles staatliche Handeln an die Gesetze gebunden. Das heisst, dass der Staat nur dort handeln kann, wo eine allgemeingültige Regelung dies ermöglicht. Die Gesetzgebung ist deshalb die zentrale Aufgabe des Staates. Da das Parlament die höchste demokratische Legitimation aller staatlichen Organe aufweist, ist ihm diese Aufgabe zugetragen. Das Parlament wird deshalb auch als "Legislative" bezeichnet. In der Schweiz werden in denjenigen Bereichen, in welchen die gesetzgebende Gewalt beim Bund liegt, die zur Ausübung dieser Gewalt ergehenden Gesetze von der Bundesversammlung geschaffen. Dazu gehören, auf einer höheren Ebene, die verfassungsändernden Erlasse; auch die Verfassungsrevisionen werden - ausgenommen bei Volksinitiativen - von der Bundesversammlung geschaffen. Das alles natürlich unter Vorbehalt des obligatorischen oder fakultativen Referendums.
Finanzkompetenz
Diese Kompetenz bezieht sich nicht auf die Erhebung von Steuern sondern auf die Verwendung ihres Ertrages. Die Steuererhebung wird durch Gesetze geregelt, sie fällt also unter die Gesetzgebungskompetenz des Parlaments (s.oben).
In der Ausübung ihrer Finanzkompetenz äussert sich die Bundesversammlung zu den Ausgaben des Bundes, gewährt oder verweigert Kredite, das heisst sie ermächtigt den Bundesrat oder ermächtigt ihn nicht, Verpflichtungen einzugehen oder Schulden zu begleichen.
Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, bedürfen der Zustimmung der beiden Räte ("Ausgabenbremse").
Die Bundesversammlung beschliesst also die Ausgaben des Bundes, setzt den jährlichen Voranschlag fest (in der Wintersession) und nimmt jeweils in der Sommersession die jährliche Staatsrechnung ab.
Internationale Kompetenz
Die Bundesversammlung kann sich auf Grund dieser Kompetenz an der Gestaltung der Aussenpolitik der Schweiz beteiligen und die Pflege der Beziehungen zum Ausland beaufsichtigen. Sie genehmigt die völkerrechtlichen Verträge; davon ausgenommen sind die Verträge, für deren Abschluss auf Grund von Gesetz oder völkerrechtlichem Vertrag der Bundesrat zuständig ist.
Wahlkompetenz
Die Wahlkompetenz nimmt die Bundesversammlung als Vereinigte Bundesversammlung wahr, das heisst in gemeinsamer Sitzung von Nationalrat und Ständerat unter Leitung des Nationalratspräsidenten In dieser Versammlungsform wählt das Parlament die sieben Mitglieder der Regierung (Bundesrat) sowie den Bundeskanzler.
Das Parlament wählt auch die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte (Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht) und des Militärkassationsgerichts.
Im Fall von Kriegsgefahr wählt es auch den General der Schweizer Armee.
Aufsichtskompetenz
- Oberaufsicht über den Bundesrat und die Bundesverwaltung: Mit der Oberaufsicht soll geprüft werden, ob Bundesrat und Verwaltung ihre Aufgaben gesetzmässig, zweckmässig und wirksam erfüllen.
- Oberaufsicht über die Gerichte: Die Bundesversammlung vergewissert sich, ob die Gerichte ihre Aufgaben richtig erfüllen. In dieser Kontrolle überwacht sie nicht die Rechtsprechung der Gerichte sondern sie muss auch prüfen, ob die hängigen Verfahren innert nützlicher Frist erledigt werden, ob also die richterlichen Behörden so organisiert und ausgestattet sind, dass sie die ihnen unterbreiteten Fälle erledigen können.
- Oberaufsicht über andere Träger von Aufgaben des Bundes (zum Beispiel die Post oder die SBB).
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Die Bundesversammlung sorgt für die Pflege der Beziehungen zwischen Bund und Kantonen; sie gewährleistet die Kantonsverfassungen und genehmigt Verträge der Kantone unter sich und mit dem Ausland, wenn der Bundesrat oder ein Kanton Einsprache erhebt.
Verwaltungsmässige Kompetenz
Die Bundesversammlung entscheidet über Gesuche für Eisenbahnkonzessionen, den Verlauf von Nationalstrassen und die Bewilligung zum Bau von Einrichtungen zur Erzeugung von Atomenergie.
Weitere Kompetenzen
- Ueberprüfung der Wirksamkeit von Massnahmen des Bundes (Evaluation)
- Erteilung von Aufträgen an den Bundesrat
- Treffen von Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz
- Treffen von Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
- Anordnung des Aktivdienstes
- Treffen von Massnahmen zur Durchsetzung des Bundesrechts
- Überprüfung der Gültigkeit zu Stande gekommener Volksinitiativen
- Mitwirkung bei der Planung der Staatstätigkeit
- Entscheidung über Einzelakte, soweit ein Gesetz dies ausdrücklich vorsieht (dazu gehören unter anderem Eisenbahnkonzessionen oder die Bewilligungen zum Bau von Einrichtungen zur Erzeugung von Atomenergie)
- Entscheidung über Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden
- Entscheidung über Amnestien und Begnadigungen.